Aufschließungsabgabe

Diese ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und errechnet sich aus dem Produkt von Berechnungslänge = Quadratwurzel der Bauplatzfläche x dem Bauklassenkoeffizienten der möglichen Bebauungshöhe [ mind. II (einen Stock hoch) = 1,25; erhöht sich je Bauklasse um 0,25] x dem jeweils gültigen Einheitssatz derzeit € 550,40.

 

Achtung

Die Aufschließungsabgabe ist nicht identisch mit den Anschlusskosten (Strom, Wasser, Kanal, etc.)